GasNetz

Preise und Tarife

Erdgashausanschluss?

Die Kosten für die Herstellung eines Erdgashausanschlusses richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Ein detailliertes Angebot erstellt die Technische Betriebsleitung gerne für Sie.

Anschlusskosten

Die Höhe der Anschlusskosten richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten (gültig ab 1. Jänner 2008). Genauere Angaben entnehmen Sie bitte dem Formular "Anschlusskosten".

Download: Anschlusskosten (Stand 01.01.2009)

Netzpreise - Netztarife

Das neue Preissystemgemäß Gaswirtschaftsgesetz (GWG) und Energie-Versorgungssicherhietsgesetz erfordert eine genaue Trennung der Kosten für den Netzbereich und den Energiebereich der Gasnetz Veitsch. Dies bedeutet eine Kostentrennung durch ein sogenanntes "Zonenpreismodell" und wird in der Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung festgelegt. Bei diesem System werden - abhängig von der tatsächlich benötigten Erdgasmenge/Jahr verschiedene Preiszonen mit jeweils unterschiedlichen Preisen durchlaufen. So werden beispielsweise die ersten 8.000 kWh zum Zonenpreis 1, die nächsten 7000 kWh zum Zonenpreis 2 usw. verrechnet.

Download: Netztarife der GasNetzVeitsch (Stand 01.01.2021)

Messentgelte

In Abhängigkeit von der Zählergröße gelangt für Beistellung, Betrieb, Eichung und einer jährlichen Datenablesung der Messeinrichtung ("Gaszähler") durch die Gasnetz Veitsch, ein monatliches Messentgelt zur Verrechnung, welches auch bei Nichtbenutzung der Anlage zu entrichten ist, und zwar solange sich das Messgerät in der Anlage befindet. Die Kosten für Messentgelte bzw. Zählermiete sind abhängig von der Größe des eingebauten Zählers. Eine Auflistung der jeweiligen Kosten findet man im nachstehenden Formular.

Download: Messentgelte der GasNetzVeitsch (Stand 01.01.2021)

Sonstige Kostensätze

Mahnkosten, Kosten für Abschaltungen und Einschaltungen der Kundenanlage, Zwischenabrechnungen usw. entnehmen Sie bitte nachfolgendem Formular.

Download: Sonstige Kosten (Stand 01.01.2021)

Die jährlichen Gesamtkosten

Bisher wurden die Gesamtkosten über einem Preis je Betriebskubikmeter (Bm³ = Zählerstand am Zähler) abgerechnet. Durch die Gesetzesänderungen ist es mittlerweile zwingend vorgeschrieben, die Jahresgesamtkosten „transparent“ und getrennt für die Netzleistungen und Energielieferungen auszuweisen. Bei der Ermittlung der Jahresgesamtkosten ("Erdgas-Gesamtpreis") sind der Energiepreis der Gasversorgung Veitsch (Grundpreis und Arbeitspreis), die Entgelte für die Netznutzung (Grundpreis und Arbeitspreis) und der Messpreis, abhängig von der Zählergröße, zu addieren. Die Preiseinstufung erfolgt generell nach dem tatsächlichen Verbrauch, der über eine einzige Abnahmestelle (je Zähler) in der Abrechnungsperiode abgenommen wird. Dies gilt auch für Zwischenabrechnungen und Abrechnungen für ein Rumpfjahr - Grundpreis sowie Ökobonus werden anteilig nach Tagen berücksichtigt.

Berechnungsmethodik zur Zonenaliquotierung und zur rechnerischen Verbrauchsabgrenzung

Für Details zur Berechnungsmethodik der Zonenaliquotierung und Verbrauchsabgrenzung verweisen wir auf die Inhalte auf der Homepage des Fachverbandes der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen (siehe auch das Beispiel unter www.e-netze.at).