GasNetz

Liberalisierung

Seit 01.10.2002 ist in Österreich die sogenannte Energieliberalisierung mit dem Gaswirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Dadurch soll jedem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, den Energielieferanten frei zu wählen.

Nachdem die meisten Gasnetzbetreiber und Energielieferanten bereits im Jahr 2002 auf die Änderungen durch das Gaswirtschaftsgesetz (GWG) eingegangen sind, ist es nun auch für die Marktgemeinde Veitsch an der Zeit, die notwendigen und verpflichtenden Änderungen umzusetzen.

Dies ist vor allem im organisatorischen Bereich bemerkbar, für den Kunden aber auch auf der Jahresabrechnung sichtbar. Die Bereiche Netz und Energie dürfen nicht mehr miteinander verbunden sein. Somit muss die "Erdgasversorgung Veitsch" in Zukunft in "Gasnetz Veitsch" (Netzbetreiber) und "Gasversorgung Veitsch" (Energielieferant = Versorger) umorganisiert werden. In beiden Bereichen gibt es eigene Ansprechpartner welche den jeweiligen Kontaktadressen zu entnehmen sind.

Für alle Kunden ist diese Trennung detailliert auf der Jahresabrechnung sichtbar. Gemäß Energieliberalisierung muss der Kunde sämtliche Preise auf der Rechnung in jeweiligen Positionen erkennen und nachvollziehen können. Wesentlich dabei ist die Abrechnung in kWh und nicht wie bisher in Bm³ (Zählerstand am Zähler) nach ÖVGW-Richtlinie G 177. Damit verbunden ist die getrennte Gliederung in Netz (Netzentgelte unterteilt in 7 Stufen, Kosten für Zählermiete und -ablesungen, usw.) und Energie (das "wirkliche" Gas ebenfalls unterteilt in 7 Preisstufen, Steuern und Abgaben). Der Umrechnungsfaktor von Bm³ (Betriebskubikmeter = Zählerstand am Zähler) in Nm³ (Normkubikmeter) und kWh ist abhängig von Temperatur, Ort der Zählermontage (innen oder außen im Zählerschrank) sowie von der Höhenlage des Ortes.

Alles zusammengefasst bleibt seit der Energieliberalisierung kein Stein auf dem anderen. Für Fragen und Informationen stehen Ihnen Herr Ing. Ellmeier für das Gasnetz und Herr Umundum für die Energielieferung gerne jederzeit zur Verfügung - Kontakt.